Bundestagswahl 2025 – Ein Grundrecht für alle!

Die Bundestagswahl steht bevor, und das Wahlrecht ist ein fundamentales demokratisches Grundrecht. Doch gibt es immer mal wieder Unsicherheiten darüber, ob Menschen mit rechtlicher Betreuung oder anderen Beeinträchtigungen ihr Wahlrecht uneingeschränkt ausüben können. Auch die Frage, in welchem Umfang Assistenz beim Wählen erlaubt ist, sorgt für Unklarheit.

Wir als Caritasverband setzen uns dafür ein, dass möglichst viele Menschen ihr Wahlrecht wahrnehmen können - ohne Barrieren!

Elmar Kreft, Mitarbeiter des Caritas-Betreuungsvereins in Bochum, weist darauf hin: "Jede und jeder hat das Recht zu wählen! Doch noch immer bestehen Barrieren - sei es durch Unsicherheit oder fehlende Unterstützung."

Er empfiehlt: Wer Fragen zu diesem Thema hat, findet beispielsweise Informationen, praktische Tipps und wichtige Links in einem Überblick der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM

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