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Stand: 07.05.2019

Pressemitteilung

Ruhrbistum: Privatleben hat keine negativen Auswirkungen

Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck PorträtBischof Dr. Franz-Josef OverbeckBistum Essen

Egal ob in einer homosexuellen Ehe, als wiederverheiratete Geschiedene oder in einer Partnerschaft ohne Trauschein: Im Bistum Essen soll kein Beschäftigter einer katholischen Einrichtung wegen seines Beziehungslebens oder seiner sexuellen Orientierung berufliche Schwierigkeiten bekommen. Das haben Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck und Generalvikar Klaus Pfeffer jetzt in einem Brief bekräftigt, den in diesen Tagen rund 3800 Religionslehrerinnen und -lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bistumsverwaltung, in den Pfarreien, den Bischöflichen Schulen und der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung erhalten.

Vorschrift in der Grundordnung wird nicht angewandt

"Die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe darf keine arbeitsrechtliche Sanktion nach sich ziehen", betonen Overbeck und Pfeffer und beziehen dies auf "alle Gruppen von kirchlichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, auch für die nicht geweihten pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie diejenigen, die mit einer ,missio canonica‘ oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung ihren Dienst wahrnehmen". Konkret sichern sie den Beschäftigen zu, dass das Bistum auf die Anwendung der sogenannten "Grundordnung" im kirchlichen Arbeitsrecht verzichtet, wo diese in Beziehungen jenseits einer katholischen Ehe einen Loyalitätsverstoß beschreibt. Dies gelte "sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis, als auch bei Einstellungen". Zudem empfehlen Bischof und Generalvikar auch allen anderen Trägern katholischer Einrichtungen und Organisationen im Bistum Essen, sich dieser Praxis anzuschließen.

Bistum Essen will Kirchliches Arbeitsrecht reformieren

Die Essener Bistumsleitung betont, dass "wir eine ‚Kultur der Angst‘ überwinden wollen", die man unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich wahrgenommen habe. "Wir wissen von vielen Leidenserfahrungen von Mitarbeitenden, wenn sie in ihrem privaten Leben die Ansprüche der kirchlichen Sexual- und Beziehungsmoral nicht erfüllen konnten oder wollten." Mitarbeitende seien dadurch "teilweise zu unwürdigen Lebensweisen gezwungen" gewesen. "Unsere Kirche hat hier menschliches Leid verursacht und Schuld auf sich geladen", schreiben Overbeck und Pfeffer. "Wir bedauern dies ausdrücklich im Blick auf unser Bistum Essen." 

Anlass für das Schreiben ist die ARD-Dokumentation "Wie Gott uns schuf" im Rahmen der Kampagne "#OutInChurch". Mitarbeitende der katholischen Kirche aus dem gesamten Bundesgebiet hatten darin auf ihre Situation angesichts ihrer unterschiedlichen sexuellen Orientierungen aufmerksam gemacht. Bischof Overbeck und Generalvikar Pfeffer versichern, dass sie sich auch über das Bistum Essen hinaus für eine Überwindung der "Kultur der Angst" einsetzen: "Es ist jetzt aber an der Zeit, dass wir in der katholischen Kirche in Deutschland diesen Zustand verbindlich und rechtssicher beenden", betonen sie und verweisen auf einen entsprechenden Beschluss, den Anfang Februar die Synodalversammlung des "Synodalen Weges" gefasst hat. "Auch unter den Generalvikaren und Bischöfen in Deutschland zeichnet sich eine Mehrheit ab, die eine Reform des Arbeitsrechtes zeitnah umsetzen will", so Overbeck und Pfeffer. 

Thomas Rünker / Pressestelle Bistum Essen

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Schreiben Bischof Overbeck an Mitarbeitende Februar 2022