Schutzkonzept 2024

Das Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt umfasst 

mit den zur Verfahrensordnung gehörenden Formblättern:

sowie die Verpflichtung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen
  • regelmäßig an Schulungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch nach den Vorgaben des Bistums Essen teilzunehmen.

Das Schutzkonzept wurde am 16. März 2024 erstellt.