Depot Schulmaterialien für Erstklässler

Ein Tisch ist bedeckt mit Stiften und anderen SchreibutensilienJedes Kind, das in diesem Jahr eingeschult wird, erhält ein "Starterset", das eine Grundausstattung mit allen notwendigen Schulmaterialien enthält. Dazu gehören u.a. Schnellhefter, Zeichenblöcke, verschiedene Stifte, ein Farbkasten, Kleber, ein Lineal, eine Schere sowie ein Anspitzer.

Ausgabe (solange der Vorrat reicht)

Die Ausgabe-Termin für 2025 ist der 31. Juli zwischen 9.30 und 12 Uhr. 

Ausgabestellen:

  • Caritas-Zentrum Wattenscheid

        Propst-Hellmich-Promenade 29, 44866 Bochum

Bitte mitbringen zum Vorzeigen:

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweis (z.B. Jobcenter-Bescheid (ALG II-Bescheid), Wohngeldbescheid oder Bescheid über Kindergeldzuschlag)
  • zusammen mit dem Einschulungsbrief
  • Eigenkostenanteil: 5 Euro

Empfangsberechtigte: Empfänger von ALG II (Hartz IV) und/oder Wohngeld, deren Kinder in diesem Jahr eingeschult werden. Ebenso werden Familien mit ähnlich geringem Einkommen berücksichtigt, wenn ein Nachweis erbracht wird. (Für alle anderen Familien mit oben genannten Leistungen, deren Kinder bereits die Schule ab Klasse 2 besuchen die wichtige Information: Sie haben alle ein Anrecht auf Leistungen vom Bildungs- und Teilhabepaket für Schulmaterial. Dieses wird in der Regel im August ausgezahlt.)

Die kostengünstige Abgabe der Schulmaterialien wird ausschließlich durch Spendengelder finanziert.

Auch Sie können helfen

Schriftzug: Herzlichen Dank© www.snyggg.de / Fotolia

Sachspenden (z. B. gebrauchte Tornister) können vom 1. bis 30.07.2025 abgegeben werden beim:
Caritasverband Ruhr-Mitte in Wattenscheid
Propst-Hellmich-Promenade 29
44787 Bochum

Abgabezeiten: Mo-Fr 10.00-14.00 Uhr

Geldspenden
 können überwiesen werden auf das Caritas-Spenden-Konto:
Sparkasse Bochum
IBAN : DE76 4305 0001 0001 2191 79
(BIC : WELADED1BOC)

Verwendungszweck: "Depot Schulmaterialien"

Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Wenn Sie es wünschen, stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Tragen Sie dazu bitte bei Ihrer Überweisung im Feld "Verwendungszweck" neben dem Kennwort Ihre Adresse ein.

Hinweis: Einzelspenden bis 200,00 Euro können ohne Vorlage einer Spendenbescheinigung dem Finanzamt vorgelegt werden. Es genügt der auf den Verein lautende Überweisungsträger bzw. der Kontoauszug.