Verfahrensordnung
Die Verfahrensordnung regelt den Umgang des Caritasverbands für Bochum und Wattenscheid bei Beschwerden gegen berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, Honorarmitarbeiter/-innen und Praktikanten/-innen wegen sexuellen Missbrauchs in den verbandseigenen Dienststellen.
Der Caritasverband für Bochum und Wattenscheid nimmt Beschwerden durch die von ihm betreuten und beratenen Personen ernst. In jedem Einzelfall bemüht er sich, einen angemessenen Weg zum Umgang mit den benannten Problemen zu finden. Beschwerden werden durch die jeweilige Abteilungs- bzw. Einrichtungsleitung entgegengenommen und von ihr verantwortlich behandelt.
Aufgrund der großen Brisanz bei Beschwerden wegen einer Straftat, insbesondere bei sexuellem Missbrauch, hat der Caritasverband für dieses Thema ein Standardverfahren entwickelt. Dieses soll bewirken, dass Beschwerden zur Klärung gebracht werden. Es soll sicherstellen, dass Opfer vor weiteren Taten geschützt werden und die notwendige Hilfe erhalten. Bei minderjährigen Opfern gehören das Kinderschutzverfahren nach Paragraf 8a SGB VIII und die diesbezüglichen Vereinbarungen mit der Stadt Bochum dazu. Zudem informiert der Träger die/den bischöfliche/-n Beauftragte/-n und alle Aufsichtsbehörden. Das Standardverfahren soll auch dazu beitragen, dass Falschbeschuldigungen erkannt und zu Unrecht Beschuldigte rehabilitiert werden.