Schutzkonzept

Es umfasst 

sowie die Verpflichtung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen

  • regelmäßig an Schulungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch nach den Vorgaben des Bistums Essen teilzunehmen.

Das Schutzkonzept wurde am 1. März 2019 erstellt.