Offener Brief: Keine Bezahlkarte für Flüchtlinge in Bochum
Caritas Ruhr-Mitte gehört zu mehr als 30 Organisationen, Vereinen, Diensten und Initiativen, die sich u.a. an den Bochumer Oberbürgermeister und die Mitglieder des Stadtrats richtet.
Einen offenen Brief gegen eine Bezahlkarte für Geflüchtete in Bochum unterstützt die Caritas Ruhr-Mitte gemeinsam mit mehr als 30 Organisationen, Vereinen, Diensten und Initiativen. Darunter weitere Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Einrichtungen der Flüchtlingsarbeit.
In dem Schreiben an den Bochumer Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, die Dezernentin für Gesundheit, Jugend und Soziales der Stadt Bochum, Britta Anger, und die Mitglieder des Bochumer Stadtrats kritisieren die Unterzeichner u.a., dass die Bezahlkarte "die gesellschaftliche Teilhabe und damit die Integration geflüchteter Menschen in Bochum erheblich einschränken" und damit konträr zum Ziel der "Bochum Strategie" stehen, ein Leben ohne Diskriminierungen für alle Menschen zu ermöglichen. "Geflüchteten Menschen würde im Alltag durch die Einführung der Bezahlkarte fortlaufend vermittelt, nur Menschen zweiter Klasse zu sein. Wir fordern Sie deshalb auf, sich im Rat der Stadt Bochum gegen eine Bezahlkarte auszusprechen und sich auch auf Landesebene gegen eine NRW-weite, verpflichtende Einführung einzusetzen."
Erläutert wird in dem Brief auch, warum es eine Fehlannahme ist, dass die Bezahlkarte den Verwaltungsaufwand minimieren könne. Im Gegenteil werde die Karte zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen. Eine zusätzliche und weitreichendere Fehlannahme besteht darin, dass die Bezahlkarte als Instrument verstanden werde, um sogenannte "Fehlanreize" für Asylsuchende zu minimieren und die Zahl der Asylsuchenden somit zu senken. Diese Fehlannahme ist in der Migrationsforschung vielfach widerlegt worden. "Menschen fliehen aufgrund von Krieg, Unterdrückung und humanitären Notlagen. Fluchtbewegungen lediglich auf ökonomische Gründe zurückzuführen greift deshalb zu kurz." Auch die Annahme, dass Menschen, die Asylbewerberleistungen beziehen, vielfach große Summen in ihre Herkunftsländer überweisen, wird von Migrationsforschenden aufgrund der geringen Höhe des Asylbewerberleistungsgesetz (monatlich Betrag des persönlichen Bedarfs max. 204 Euro pro erwachsende alleinstehende Person) angezweifelt.
Den kompletten offenen Brief finden Sie hier.