Verbandsorgane
Gemäß seiner Satzung setzt sich der Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V. aus folgenden Organen zusammen
1. Vorstand
2. Caritasrat
3. Vertreterversammlung
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus
- 2 geborenen Mitgliedern (Stadtdechant und Ortscaritasdirektor)
- 3 gewählten Mitgliedern (die Wahl erfolgt durch den Caritasrat)
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.
Dem Vorstand des Caritasverbands gehören zur Zeit folgende Personen an:
- Gerhard Gördes (1. Vorsitzender)
- Stadtdechant Dietmar Schmidt (2. Vorsitzender)
- Caritasdirektor Ulrich W. Kemner (geschäftsführendes Vorstandsmitglied)
- Barbara Flegel
- Klaus-Peter Janduda
Der Vorstand hat die Aufgabe, das zur Erfüllung der Verbandsaufgaben Erforderliche zu veranlassen und durchzuführen. Ihm obliegen alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes, die nicht zur laufenden Geschäftsführung gehören. Dazu gehören u.a. die Vorlage des Haushaltsvoranschlags und der Jahresabschlussrechnung an den Caritasrat sowie die Aufstellung des Personalstellenplans.
Der Caritasrat
Der Caritasrat besteht aus
- dem Vorstand
- den Vertretern der auf Pfarr- oder Dekanatsebene gebildeten organisatorischen Zusammenfassungen der Mitglieder
- den Vertretern der caritativen Fachverbände und Vereinigungen
- den Vertretern der korporativen Mitglieder
- weiteren, vom Vorstand berufenen Mitgliedern
Der Vorstand bestimmt in einer Wahlliste die Anzahl der Vertreter unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Verteilung. Die Wahlliste ist der Vertreterversammlung vorzulegen.
Zu den Aufgaben des Caritasrates gehören u.a.
- Beratung und Entscheidung über Fragen von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung
- Wahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands
- Prüfung und Genehmigung des Haushaltsvoranschlags, der Jahresabschlussrechnung sowie des Personalstellenplans und die Beauftragung der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Vorstands
- die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung des Caritasverbands
Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung besteht aus
- dem Caritasrat
- den Vertretern der auf Pfarr-, Dekanats- oder Stadtdekanatsebene gebildeten organisatorischen Zusammenfassungen der Mitglieder
- den Vertretern der caritativen Fachverbände und Vereinigungen
- den Vertretern der korporativen Mitglieder
Der Vorstand bestimmt in einer Wahlliste die Anzahl der Vertreter unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Verteilung. Die Wahlliste wird dem Caritasrat zur Entscheidung vorgelegt.
Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehören u.a.
- Beratung und Entscheidung über Fragen von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung
- Entgegennahme des Tätigkeitsberichts
- Wahl der zu wählenden Mitglieder des Caritasrats
- Entscheidung über Satzungsänderungen und Auflösung des Verbands
Die Vertreterversammlung findet in der Regel einmal im Jahr statt.

